Die steuerlichen Vorteile beim Goldkauf
Auch die steuerlichen Aspekte beim Kauf von physischem Gold wissen zu überzeugen. Der Kauf von Gold ist in der Europäischen Union (EU) grundsätzlich steuerfrei. Da Edelmetalle als Währung anzusehen sind, ist keine Mehrwertsteuer zu entrichten. Zudem müssen Gewinne bei dem Verkauf von Goldbarren oder -münzen nicht versteuert werden, wenn die Wertgegenstände länger als zwölf Monate gehalten wurden. Lediglich bei Unterschreitung des Zeitraums ist eine Versteuerung des Gewinns zum persönlichen Steuersatz vorgeschrieben. Allerdings existiert eine Freigrenze von 600 €. Grundsätzlich greifen beim Handel mit Edelmetallen im Gegensatz zu anderen Investmentarten die Vorschriften für private Veräußerungsgeschäfte und nicht das Regelwerk zur Abgeltungssteuer. Die steuerlichen Vorteile im Detail erörtern wir Ihnen auch gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches.